Einzelhandelskaufleute

Das Bruttomonatseinkommen von Einzelhandelskaufleuten beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich 2.329 Euro. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben stellen sich bei Monatseinkommen und Sonderzahlungen deutlich besser. Im Schnitt erhalten Einzelhandelskaufleute ohne Tarifvertrag 2.204 Euro im Monat. Gilt im Betrieb ein Tarifvertrag, gibt es mit rund 2.539 Euro im Durchschnitt 335 Euro mehr.

 


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Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage des Internetportals tools.boeckler.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. 418 Einzelhandelskaufleute haben sich daran beteiligt. „Unsere Daten unterstreichen einmal mehr, dass Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung mehr verdienen und häufiger Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten als dort, wo keine Tarifverträge gelten“, sagt WSI-Experte Dr. Heiner Dribbusch.

Kaufmann/-frau im Einzelhandel ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handel. Einzelhandelskaufleute verkaufen Waren aller Art. Dazu gehören beispielsweise Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden und bearbeiten Reklamationen. Zudem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen. Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel mit. Sie finden Beschäftigung in Einzelhandelsunternehmen, etwa in Modehäusern, Baumärkten, Supermärkten, Kaufhäusern, Lebensmittelfachgeschäften, Tankstellen oder im Versandhandel.

Im Einzelnen kommt die Studie u. a. zu folgenden Ergebnissen:
 

  • Durchschnittliches Einkommen
    Das Bruttomonatseinkommen der Einzelhandelskaufleute beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich rund 2.329 Euro. Die Hälfte der Einzelhandelskaufleute verdient weniger als 2.307 Euro.
  • Berufserfahrung
    In aller Regel steigt das Einkommen mit der Dauer der Berufserfahrung. Dies gilt auch für die Einzelhandelskaufleute in unserem Datensatz. Bei einer Berufserfahrung von bis zu einem Jahr beträgt das durchschnittliche Monatseinkommen 2.066 Euro, bei mehr als 20 Jahren steigt es auf 2.565 Euro.
  • Tarifbindung
    Einzelhandelskaufleute profitieren von der Tarifbindung. In tarifgebundenen Betrieben liegt ihr Monatseinkommen mit durchschnittlich 2.539 Euro rund 15,2 Prozent über dem Gehalt ihrer Kollegen und Kolleginnen in nicht tarifgebundenen Betrieben. Insgesamt geben gut 39 Prozent der Einzelhandelskaufleute an, dass in dem Betrieb, in dem sie arbeiten, ein Tarifvertrag gilt.
  • Sonderzahlungen
    Sonderzahlungen bilden einen wichtigen Bestandteil der Verdienste von Beschäftigten. Allerdings erhalten längst nicht alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Jahressonderzahlung. Bei den Einzelhandelskaufleuten ist die Situation nicht anders. Knapp 61 Prozent der Befragten erhalten Weihnachtsgeld und knapp 59 Prozent Urlaubsgeld. Positiv wirkt sich auch hier aus, wenn die Betriebe tarifgebunden sind. Während etwa 79 Prozent der Befragten in Betrieben mit Tarifbindung Weihnachtsgeld bekommen, liegt dieser Anteil in Betrieben ohne Tarifbindung lediglich bei knapp 53 Prozent.
  • Überstunden
    Rund 44 Prozent aller befragten Einzelhandelskaufleute geben an, im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart zu arbeiten. Etwa 74 Prozent bekommen dafür eine entsprechende Bezahlung oder Freizeitausgleich. 26 Prozent der Befragten erhalten keine Überstundenvergütung.
  • Arbeitszeit
    Die durchschnittliche vertragliche Arbeitszeit der Einzelhandelskaufleute liegt bei 36 Stunden in der Woche, doch die Befragten geben an, tatsächlich mehr zu arbeiten:Der Durchschnitt der tatsächlichen Wochenarbeitszeit liegt bei gut 38 Stunden. Bei etwa 12 Prozent der Befragten ist eine vertragliche Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden festgelegt. Jedoch geben rund 34 Prozent an, tatsächlich mehr als 40 Wochenstunden in der Woche zu arbeiten.
  • Zufriedenheit
    Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht zufrieden) bis 5 (in jeder Hinsicht zufrieden) unterscheidet sich die Arbeitszufriedenheit der Einzelhandelskaufleute nicht von dem Gesamtwert aller Befragten. In den Kategorien „Zufriedenheit mit der Bezahlung“, „Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie „Zufriedenheit mit der Menge an Freizeit“ geben die Einzelhandelskaufleute jedoch jeweils eine geringere Zufriedenheit zu Protokoll als die Beschäftigten insgesamt.Die Beurteilung der Arbeitsbelastung der Einzelhandelskaufleute unterscheidet sich kaum von der Durchschnittsbewertung aller Beschäftigten. Allein die körperliche Erschöpfung durch die Arbeit wird von den Einzelhandelskaufleuten deutlich höher eingestuft als bei den Beschäftigten insgesamt.

 

Weitere Informationen
Die komplette Auswertung (pdf)