IT-SystemadministratorInnen

IT-Systemadministratoren/innen verdienen - auf der Basis einer 38-Stunden-Woche - im Durchschnitt 3.199 Euro brutto im Monat. Das ergibt sich aus der Auswertung der Online-Umfrage von LohnSpiegel.de, an der sich rund 1.370 IT-Systemadministratoren/innen beteiligt haben. Dabei reicht das Bruttoeinkommen von monatlich 2.804 Euro im Großhandel über 3.304 Euro in der Druckindustrie bis zu 3.601 Euro im Bankgewerbe.


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Im Einzelnen kommt die Auswertung u. a. zu folgenden Ergebnissen:

  • Berufserfahrung zahlt sich aus
    Das Monatseinkommen von IT-Systemadministratoren/innen mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung beträgt im Schnitt 2.546 Euro, bei 10 bis 19 Jahren Berufserfahrung steigt es auf rund 3.268 Euro und bei mehr als 20 Jahren Berufserfahrung klettert es auf rund 3.761 Euro.
  • Mit der Größe des Betriebs wächst auch das Gehalt
    In Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten beträgt das durchschnittliche Monatseinkommen der Systemadministratoren/innen 2.784 Euro. In Betrieben mittlerer Größe klettert es im Durchschnitt auf 3.144 Euro und in Betrieben mit über 500 Beschäftigten liegt der Durchschnittsverdienst mit 3.521 Euro am höchsten.
  • Die Einkommen von Frauen und Männern in diesem Beruf unterscheiden sich
    Im Durchschnitt haben Frauen sogar mit einem Prozent mehr Einkommen einen kleinen Vorsprung. Mit zunehmender Berufserfahrung kehrt sich dieser Unterschied jedoch wieder um.
  • IT-Systemadministratoren/innen profitieren von der Tarifbindung
    In tarifgebundenen Betrieben liegt ihr Monatseinkommen mit durchschnittlich 3.454 Euro rund 528 Euro über dem Gehalt ihrer Kolleginnen und Kollegen in nicht tarifgebundenen Betrieben.
  • In Westdeutschland wird deutlich mehr verdient als im Osten
    In den neuen Bundesländern liegt das Einkommen der IT-Systemadministratoren/innen im Schnitt gut 16 Prozent niedriger als in den alten Ländern.
  • Mehrarbeit ist in diesem Beruf weit verbreitet
    Rund 60 Prozent der IT-Systemadministratoren/innen arbeiten im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart. Rund zwei Drittel bekommt dafür eine entsprechende Bezahlung oder Freizeitausgleich, ein Drittel erhält keine Überstundenvergütung.

 

Weitere Informationen
Die komplette Auswertung (pdf)